Kassenverträge bestehen mit der
- BVA (Versicherungsanstalt öffentl. Bediensteter)
- SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft)
- VAEB (Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau)
- SVB (Sozialversicherungsanstalt der Bauern)
Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Ich bin Wahllogopädin für die
- ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) und alle anderen Versicherungsträger
Nach der erfolgten Behandlung reichen Sie die ausgestellte Rechnung (mit der Zahlungsbestätigung und dem bestätigten Verordnungsschein) bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie erhalten bis zu 80% des Kassentarifes rückerstattet.
Auskunft zu Kosten/Tarife erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Ein Behandlungskostenzuschuss oder -ersatz kann (je nach vertraglicher Regelung) bei einer vorhandenen Zusatzversicherung beantragt werden.