Bitte beachten Sie
- Für Ihre logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung bzw. Zuweisung vom Facharzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Kieferorthopäde/Zahnarzt, Neurologe) und nach der ersten Sitzung eine chefärztliche Bewilligung von Ihrem Versicherungsträger. Bitte bringen Sie die Zuweisung zum ersten Termin mit.
- Bitte kommen Sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen. Versäumte Therapiezeit kann nicht nachgeholt werden.
Ablauf
Nach der telefonischen Terminvereinbarung findet ein Erstgespräch statt (bei Kindern mit einem Erziehungsberechtigten). Im Anschluss an die logopädische Diagnostik wird das weitere Vorgehen besprochen und die Ziele der Behandlung festgelegt. Die Häufigkeit und Dauer der Therapieeinheiten sind abhängig von der Diagnose, den Therapiezielen und dem Therapieverlauf.